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Koalitionsvertrag steht – Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen ist die neue Regierung noch längst nicht im Amt. Bis dahin sind noch einige Schritte zu gehen, die bei den künftigen Partnern unterschiedlich ausfallen.
Kanzleramt
Bis Friedrich Merz im Kanzleramt sitzen kann, sind noch einige Schritte zu gehen. (Archivbild) © Hannes P Albert/dpa

Die wichtigste Arbeit ist getan – der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht. Aber bis zur Bildung der neuen schwarz-roten Bundesregierung wird noch einige Zeit vergehen. Nicht alle Daten stehen bereits sicher fest.

SPD lässt Mitglieder entscheiden

Zunächst werden CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag jeweils innerparteilich absegnen lassen. Am weitesten geht die SPD, die dazu eine Mitgliederbefragung abhält. Alle Mitglieder werden per Post angeschrieben, die Abstimmung soll dann aber rein digital erfolgen. Geschehen könnte dies in der Woche vor und nach Ostern. Die SPD hatte auch 2013 und 2018 über die Koalitionsverträge mit der Union ein Mitgliedervotum eingeholt. Beide Male gab es große Zustimmung. Bei der Ampel-Koalition mit Grünen und FDP gab es 2021 dagegen keinen Mitgliederentscheid.

CDU beruft kleinen Parteitag ein

Auch in der CDU wurden Forderungen nach einer Mitgliederbefragung laut. Nach den Parteistatuten entscheidet aber ein Kleiner Parteitag (Bundesausschuss) über das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen. «Und das werden wir so auch handhaben», stellte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, klar. Als Termin dafür wird dem Vernehmen nach der 28. April angepeilt.

Bei der CSU reicht ein Vorstandsbeschluss

Im Gegensatz zu SPD und CDU ist die parteiinterne Abstimmung über den Koalitionsvertrag in der CSU deutlich einfacher. Obwohl die Parteisatzung keinerlei Vorgaben macht, wird Parteichef Markus Söder den Vorstand darüber abstimmen lassen. Dessen Zustimmung gilt im Grund als sicher. Das Votum hilft Söder aber auch, den Vertrag besser gegen Kritik aus den eigenen Reihen abzusichern.

Unterzeichnung des Koalitionsvertrages

Eigentlich ist es eine Formalität, doch die Unterzeichnung des Koalitionsvertrages nach der offiziellen Zustimmung aller Parteien wird gern zelebriert. Die Ampel-Parteien wählten dafür im Dezember 2021 als Ort das Berliner Futurium, ein Zentrum für Ausstellungen zum Thema Zukunftsgestaltung – passend zum Titel «Mehr Fortschritt wagen» ihres 177 Seiten starken Koalitionsvertrages.

Kanzlerwahl im Bundestag

Abgeschlossen wird die Regierungsbildung durch die Wahl des neuen Bundeskanzlers und die Ernennung seines Kabinetts. Dafür ist der 7. Mai im Gespräch. Nach Artikel 63 des Grundgesetzes wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. «Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt.»

Auch der Bundespräsident spielt eine Rolle

Der Gewählte – voraussichtlich CDU-Chef Friedrich Merz – begibt sich dann zu Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ins Schloss Bellevue, wo er seine Ernennungsurkunde erhält. Anschließend geht es zurück in den Bundestag, wo er seinen Amtseid leistet.

Es schließt sich eine weitere Fahrt ins Schloss Bellevue an – diesmal in Begleitung des neuen Kabinetts, dessen Mitglieder vom Bundespräsidenten ernannt werden. Der Tag endet schließlich im Bundestag, wo die neuen Ministerinnen und Minister den Amtseid leisten. Dann ist die neue Regierung im Amt.

© dpa
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