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1. FC Union prüft nach DFB-Urteil zivilrechtliche Schritte

Union hat nach dem Urteil des DFB-Bundesgerichtes zum Feuerzeugwurf-Eklat bereits den Gang vor das Ständige Schiedsgericht angekündigt. Nun legen die Köpenicker noch nach.
Verhandlung des DFB-Bundesgerichts
Union-Präsident Dirk Zingler will nach dem Urteil auch zivilrechtliche Schritte einleiten. © Thomas Frey/dpa

Im Zuge des Urteils nach dem Feuerzeugwurf-Eklat hat Fußball-Bundesligist Union Berlin die DFB-Gerichtsbarkeit scharf verurteilt und prüft auch die Möglichkeit zur Einleitung zivilrechtlicher Schritte. Am Freitag hatte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes entschieden, die Partie von Union gegen den VfL Bochum mit 2:0 für die Bochumer zu werten. Daher will der 1. FC Union nun das Ständige Schiedsgericht anrufen. Es ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem DFB beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga zuständig.

«Das laufende Verfahren lässt erkennen, dass die Rechtsorgane des DFB ihrem Sanktionsbegehren gegenüber Zuschauern, also Menschen außerhalb dieses Wettbewerbs, den Vorrang geben vor ihrem eigentlichen Auftrag, den sportlichen Wettbewerb und die teilnehmenden Klubs zu schützen», heißt es in einer Pressemitteilung des Präsidiums, «dieser für den Sport gefährlichen Entwicklung müssen und werden wir uns mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln entgegenstellen.»

Club verweist auf Sanktionen gegen Feuerzeug-Werfer

Union argumentiert, dass der Zuschauer, der mit dem Feuerzeug Bochums Torhüter Patrick Drewes getroffen hatte, bereits während des Spiels den Behörden übergeben und mit einem Stadionverbot belegt wurde. Anschließend wurde das Spiel nach einer 25-minütigen Unterbrechung beim Stand von 1:1 zu Ende geführt, was laut Union vom DFB als strafbar gewertet wurde. Die Gerichte setzten sich «mit ihren Urteilen über die Tatsachenentscheidungen und den ordnungsgemäßen Ermessungsspielraum des Schiedsrichters hinweg und werten das Spiel entgegen dem tatsächlichen sportlichen Ausgang um.»

Union argumentiert, dass ein Sportgericht das sportlich erzielte Ergebnis schützen und erhalten müsse, anstatt in den sportlichen Wettkampf einzugreifen. «Die Umwertung sportlicher Ergebnisse zur Bestrafung des Fehlverhaltens von Zuschauern oder aus generalpräventiver Motivation ist ein falscher und gefährlicher Ansatz», erklärt das Club-Präsidium, «was kein Fehlverhalten von Zuschauern je vermochte, führt der DFB damit selbst herbei: die Gefährdung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs.»

© dpa
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