Rund dreieinhalb Jahre hat die Trennung von Rapper Bushido und seinem Ex-Manager das Landgericht Berlin wegen möglicher Gewalt und anderer Straftaten beschäftigt. Der Prozess endete mit einem Freispruch für Arafat Abou-Chaker in den wesentlichen Punkten. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte dies zunächst nicht akzeptieren. Inzwischen hat sie jedoch die Revision gegen das Urteil zurückgenommen, wie ein Sprecher sagte.
Die Staatsanwaltschaft sieht selbst wenig Erfolgsaussichten für eine Revision, da es keine neuen Beweismittel gibt. «Es soll daher dem Rechtsfrieden Genüge getan und die Sache von hier aus beendet werden», erklärte der Behördensprecher. Zuvor hatte der «Stern» berichtet.
Gericht äußert deutliche Zweifel an Bushidos Aussage
Hintergrund ist, dass inzwischen die 95-seitige schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Darin heißt es unter anderem, dass die Kammer «unüberwindliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben» des Zeugen Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido habe. Ein Motiv dafür könnten aus Sicht der Richter zivilrechtliche Verfahren gegen den früheren Geschäftspartner Abou-Chaker sein im Streit über die Aufteilung des Gemeinschaftsvermögens «in Millionenhöhe».
Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger - und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Musikers. Das Gericht hatte bereits bei der mündlichen Urteilsverkündung im Anfang Februar seine Zweifel an dessen Darstellung geäußert.
Urteil in wesentlichen Punkten rechtskräftig
Folge: Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, wurde lediglich verurteilt, weil er heimlich Gespräche mitgeschnitten hatte. Der 48-Jährige soll eine Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro) wegen 13 Fällen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zahlen. Zugleich bekommt er eine Haftentschädigung für rund zwei Wochen Untersuchungshaft - und muss nur für einen Bruchteil der immensen Prozesskosten aufkommen. Der Rest fällt der Staatskasse zur Last. Drei mitangeklagte Brüder wurden ebenfalls freigesprochen in den Fällen, in denen es um Bushido ging.
Mit der Rücknahme der Revision der Staatsanwaltschaft ist das Urteil nun im Fall der Freisprüche rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Ganz abgeschlossen ist das denkwürdige Verfahren aber nicht: Abou-Chaker will die Höhe der Geldstrafe nicht akzeptieren und hat dagegen Revision eingelegt.