Im Ringen um die Zukunft der wichtigen PCK-Raffinerie in Schwedt ist der Miteigentümer Shell einen Schritt weiter beim Verkauf seiner Anteile. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies eine Beschwerde des ebenfalls an PCK beteiligten russischen Staatskonzerns Rosneft gegen den geplanten Shell-Deal zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Shell hatte im Dezember 2023 angekündigt, seinen PCK-Anteil von 37,5 Prozent an die britische Prax-Gruppe zu verkaufen. Zum Urteil des Oberlandesgerichts erklärte das Unternehmen auf Anfrage nur, man arbeite weiter mit der Prax Group daran, den Verkauf abzuschließen. Einen Zeitrahmen nannte eine Sprecherin nicht.
Rosneft hält Käufer für ungeeignet
Rosneft ist über zwei deutsche Töchter mit 54 Prozent Anteilen Mehrheitseigner bei PCK. Nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stellte die Bundesregierung die deutschen Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur, um die Raffinerie sicher am Laufen zu halten.
Vor dem Oberlandesgericht versuchte Rosneft Deutschland zu erreichen, dass die Bundesnetzagentur dem Verkauf der Shell-Anteile die Zustimmung verweigert. «Denn das die Anteile der Shell Deutschland GmbH erwerbende Drittunternehmen sei ungeeignet», gab das Gericht den Standpunkt der Beschwerdeführerin wieder. Der 3. Kartellsenat hielt die Beschwerde jedoch laut Mitteilung für unbegründet. Da Rosneft ein vereinbartes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt habe, sei die Zustimmung zum Verkauf an Dritte verpflichtend.
Klärung der Besitzverhältnisse erhofft
PCK versorgt die Hauptstadtregion Berlin und weite Teile des Nordostens mit Treibstoff. Bis Ende 2022 verarbeitete die Raffinerie mit rund 1.200 Mitarbeitern Rohöl aus Russland. Die Bundesregierung beschloss jedoch wegen Ukraine-Kriegs den Verzicht auf russisches Öl. Als Alternative kommen seit 2023 Rohöle über Danzig und Rostock sowie aus Kasachstan nach Schwedt.
Die Klärung der Besitzverhältnisse gilt als wichtig, um den Standort langfristig zu sichern. Auch Rosneft ist auf der Suche nach einem Käufer für seine Anteile, nachdem der Bund zwischenzeitlich eine Enteignung geprüft hatte.