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Mehr Schutz für Studierende vor Machtmissbrauch

Was tun, wenn ein Hochschul-Professor Druck ausübt, eine Mitautorenschaft verschweigt oder gar seine Stellung missbraucht und übergriffig wird? Mit einer Gesetzesänderung will NRW in die Offensive.
Mehr Schutz für Studierende vor Machtmissbrauch
Wer schützt Studierende und Hochschulmitarbeiter, falls dort jemand seine Machtposition ausnutzen will? NRW bereitet einen gesetzlichen Instrumentenkasten vor. © Rolf Vennenbernd/dpa

Studierende in den nordrhein-westfälischen Hochschulen sollen künftig wirksamer gegen Machtmissbrauch geschützt werden. Gleichzeitig sollen die Hochschulen mehr Durchgriffsmöglichkeiten erhalten, wenn nicht redlich wissenschaftlich gearbeitet wird. Das sieht der Entwurf für ein geändertes Hochschulgesetz vor, den das Landeskabinett verabschiedet hat. 

Bislang hätten die Hochschulen nicht in allen Fällen angemessen gegen Machtmissbrauch vorgehen können, weil ihnen eine rechtliche Handhabe dafür gefehlt habe, erläuterte das Wissenschaftsministerium. Bei Verdachtsfällen könnten sie bis jetzt nur ein Disziplinarverfahren einleiten. «Weil bis zum Abschluss des Verfahrens selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, waren der mutmaßliche Täter und die verletzte Person oft gezwungen, täglich weiter miteinander zu arbeiten». 

Zudem konzentriere sich das Disziplinarrecht in erster Linie auf das Fehlverhalten des Täters und die Aufklärung, um den Schutz der Integrität des Berufsbeamtentums zu wahren und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu garantieren. «Die Rolle der verletzten Person wird dabei kaum betrachtet.»

Betretungsverbot für mutmaßliche Täter

Mit der geplanten Gesetzesnovelle, mit der sich im Anschluss an die Fachverbände im ersten Halbjahr 2025 der Landtag befassen soll, könnten die Hochschulen künftig unverzüglich handeln: Nach der Anzeige eines Missbrauchsfalls könnten sie dem mutmaßlichen Täter etwa sofort das Betreten des Gebäudes oder des Campus untersagen. 

«Das ist keine Bestrafung, sondern zunächst eine reine Schutzmaßnahme, die der Abwehr einer akuten Gefahr dient», erklärte das Wissenschaftsministerium. «Beide Parteien werden getrennt, um dann genau aufzuklären, ob die Vorwürfe zutreffen.» Die verletzte Person werde dadurch vor möglichen weiteren Übergriffen ebenso geschützt wie der mutmaßliche Täter vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen.

«Unsere Hochschulen müssen sichere Orte sein – für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende, Forschende und Lehrende», unterstrich Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU). In der Vergangenheit sei es potenziellen Tätern an Hochschulen zu leicht gemacht worden. Künftig sollen von Machtmissbrauch Betroffene auch Informationsrechte erhalten, Fragen zum Stand des Verfahrens und an den Täter stellen dürfen sowie kostenfrei einen Rechtsbeistand erhalten. 

Im Schutzverfahren sind gestufte Maßnahmen vorgesehen: neben Betretungsverboten etwa auch die Weisung, online zu lehren oder gar der Entzug der Lehr- und Prüfungsbefugnis, Kontaktverbote oder Entzug der Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten. Die Maßnahmen sollen schon dann zur Gefahrenabwehr verhängt werden, wenn zureichende Anhaltspunkte für einen Sicherheitsverstoß vorliegen.

Gleichzeitig sind aber auch Sanktionen gegen Mitglieder der Hochschulen vorgesehen, die falsche Beschuldigungen erheben. Diese reichen von der Rüge bis zur Exmatrikulation. 

Harte Konsequenzen gegen Schummeleien

Auf Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens - etwa bei der korrekten Angabe der Autorenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen - soll, je nach Schwere des Vergehens, ebenfalls mit einem gestuften Maßnahmenkatalog reagiert werden können. Dazu zählen die Erstattung von Forschungsmitteln, das Zurückziehen von Publikationen und der Entzug des Hochschulgrades oder der Lehrbefähigung.

Bislang gebe es gegen viele Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Handelns keine angemessene juristische Handhabe, erläuterte das Ministerium.

© dpa
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