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Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

Die Mittel sind noch nicht ausgeschöpft. Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen können für die Herbstferien noch finanzielle Hilfen erhalten. Es gibt bis zu 30 Euro pro Tag und Kopf.
Zuschüsse für Herbstferien
Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen können für die Herbstferien Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 Euro pro Tag und Kopf erhalten. (Symbolbild) © Bernd Wüstneck/dpa

Mit Blick auf die nahenden Herbstferien hat Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerium noch einmal an die Möglichkeit von Zuschüssen für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen erinnert. Für die Familienerholung «stellen wir aus dem Landeshaushalt Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung, die für dieses Jahr erst zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft sind», erklärte Ministerin Stefanie Drese (SPD). 

Die Zuwendung des Landes betrage bis zu 30 Euro pro Person und Tag bei einem Aufenthalt von bis zu sieben Übernachtungen. «So kann eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zum Beispiel für eine Woche eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten», sagte Drese. Die Herbstferien gehen in diesem Jahr vom 4. bis zum 21. Oktober.

Voraussetzung für eine Förderung sei unter anderem, dass mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

«Wir wollen mit diesem Landeszuschuss eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen, auch unabhängig vom Geldbeutel», erklärte Drese. Zudem könne eine Familienerholung dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt, das Familiengefüge aber auch die Resilienz zu stärken. Im vergangenen Jahr profitierten den Angaben zufolge insgesamt 320 Kinder und 188 Erwachsene von dieser gemeinsamen Auszeit. 

«Angeboten wird die Familienerholung zum Beispiel von den Familienferienstätten, die oft in hervorragender Lage, zum Beispiel auf Rügen, Usedom oder am Ostseestrand liegen», sagte Drese. Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich, darunter die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie, ermöglichten einen Aufenthalt.

 

 

© dpa
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