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Subsidiär Geschützte: Zwei Jahre ohne Familiennachzug

Anerkannte Flüchtlinge können ihre Angehörigen nach Deutschland holen - auch wenn sie nicht für deren Unterhalt aufkommen können. Für Menschen mit eingeschränktem Schutz gilt das bald nicht mehr.
Subsidiäre Schutzbedürftige
Der Familiennachzug umfasst Ehepartner und minderjährige Kinder. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachholen. (Symbolbild) © Boris Roessler/dpa

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. CDU, CSU und SPD haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, dass der Familiennachzug für diesen Personenkreis nur noch in Härtefällen erlaubt sein soll. Aktuell gilt für die Angehörigen von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus ein Kontingent von 1.000 Einreiseerlaubnissen pro Monat.

Prüfung nach zwei Jahren

Nach den zwei Jahren soll dann geprüft werden, «ob eine weitere Aussetzung der zuletzt gültigen Kontingentlösung im Rahmen der Migrationslage notwendig und möglich ist», heißt es in dem Vertragsentwurf. Die Parteien müssen dem Vertrag nun noch zustimmen. 

Viele Syrer sind betroffen

Für alle anderen Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlinge gab und gibt es keine Beschränkungen, was den Familiennachzug betrifft. Grundsätzlich beschränkt sich dieser immer auf die sogenannte Kernfamilie. Dazu zählen minderjährige Kinder und Ehepartner. Wer als Minderjähriger unbegleitet nach Deutschland kommt, kann außerdem seine Eltern nachholen. 

CDU, CSU und SPD hatten sich bereits in den Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet auszusetzen. Wie lange dies gelten soll, stand damals jedoch noch nicht fest. Zu den Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus zählen viele Syrerinnen und Syrer.

© dpa
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