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Grünen-Fraktion rechnet mit 112 Ja-Stimmen

Kurz vor der entscheidenden Sitzung im Bundestag gibt es bei den Grünen einen sogenannten Zählappell. Dabei zeichnet sich eine breite Unterstützung für den Kurs der Fraktionsspitze ab.
Bundestag - Sondersitzung zur Grundgesetzänderung
Bundestag - Sondersitzung zur Grundgesetzänderung © Michael Kappeler/dpa

Die Grünen-Fraktionsspitze rechnet bei der Abstimmung über das Finanzpaket im Bundestag mit einer breiten Zustimmung aus den eigenen Reihen. Die Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sagte kurz vor der Debatte im Plenum: «Es wird eine Person geben, die angekündigt hat, mit Nein zu stimmen.» Vier Abgeordnete der Grünen seien krank, ansonsten gebe es große Unterstützung. Auf die Frage eines Journalisten, ob somit 112 Ja-Stimmen aus den Reihen der Grünen zu erwarten seien, antwortete sie: «Davon gehe ich aus.» 

Bei einer Probeabstimmung in der Grünen-Fraktion am Montag hatte es nach Angaben aus Teilnehmerkreisen eine Enthaltung und eine unentschiedene Person gegeben. Die Abgeordnete Canan Bayram, die dem neuen Bundestag nicht angehören wird, hatte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) ihr Nein angekündigt. Eine kleine einstellige Zahl an Abgeordneten war auch am Montag krank gewesen.

Die Abstimmung findet noch mit dem alten Bundestag statt, in dem CDU, CSU, SPD und Grüne zusammen die für die Grundgesetzänderungen nötige Zweidrittelmehrheit hätten. Es gibt einen Puffer von 31 Stimmen. 

Das Paket sieht mehr Ausgaben für Sicherheit vor. Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts – also gemessen am BIP 2024 etwa 43 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber hinaus kann aus Krediten bezahlt werden.

Die Co-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge betonte erneut, «dass wir uns ein anderes parlamentarisches Verfahren gewünscht hätten». Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, die für eine Reform der Schuldenbremse auf den bereits gewählten neuen Bundestag verwiesen, seien berechtigt.

© dpa
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