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Bundeskabinett beschließt Fußfessel bei häuslicher Gewalt

In den Ländern gibt es sie teilweise schon - die elektronische Fußfessel als Instrument zum Schutz von Frauen vor gewalttätigen Ex-Partnern. Jetzt hat sich das Bundeskabinett damit beschäftigt.
Elektronische Fußfessel
Bundeskabinett

Die Bundesregierung will von häuslicher Gewalt betroffene Menschen mit einer Fußfessel für den Täter künftig besser schützen. Dazu hat das Kabinett eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Ob der Entwurf noch vor der Wahl am 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird, ist allerdings mehr als fraglich. 

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Er sieht vor, dass Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig für drei Monate eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Monate. Außerdem sollen Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen verpflichtet werden können. 

Die Länder, die das Gewaltschutzgesetz am Ende umsetzen müssten, hätten kaum Zeit, sich mit dem Gesetz auseinanderzustehen, das nun «kurz vor knapp erstellt» worden sei, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). «Ein Neuaufschlag in der neuen Legislatur scheint mir insgesamt erfolgversprechender.» 

Verweis auf positive Erfahrungen in Spanien

«Beinahe jeden zweiten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Partnerin», sagte der parteilose Bundesjustizminister Volker Wissing. Deshalb dulde der Kampf gegen häusliche Gewalt keinen Aufschub. In Spanien etwa habe man mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt gute Erfahrungen gemacht. «Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen eine konkrete Gefahr insbesondere für Leib und Leben des Opfers besteht», teilte das Bundesjustizministerium mit. 

Ex-Mann in Sachsen mit elektronischer Fußfessel

Die Länder sind in der Frage teils schon weiter und nutzen dafür auch das Polizeirecht sowie die Regelungen der Führungsaufsicht. Letztere greifen allerdings nur bei verurteilten Straftätern. Allerdings gibt es auch bei den Landesregierungen den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung, die das Verfahren vereinfachen würde. 

In Sachsen wurde diese Woche mitgeteilt, im Freistaat werde nun erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell angewandt, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gegen ihren vorbestraften Ex-Mann sei ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt worden, das nun mit Hilfe der Fußfessel kontrolliert werde, teilten die sächsische Justizministerin Constanze Geiert und ihr hessischer Amtskollege Christian Heinz (beide CDU) mit. Es sei deutschlandweit das erste Mal, dass diese Technik zum Einsatz kommt. Hessen habe die Fußfessel der neuen Generation voriges Jahr eingeführt. Justizminister Heinz hält es für falsch, dass das Tragen der Fußfessel im Entwurf der Bundesregierung auf drei Monate begrenzt wird. Er sagt: «Das ist aus unserer Sicht zu kurz.»

Im spanischen Modell werden keine festen Verbotszonen, etwa der Wohnort oder der Arbeitsplatz, überwacht. Stattdessen geht es darum, den Abstand zwischen Täter und Opfer im Blick zu behalten. Das Opfer trägt dabei eine GPS-Einheit mit sich. Befindet sich der Täter mit der Fußfessel - absichtlich oder unabsichtlich - in seiner Nähe wird ein Alarm bei der Polizei ausgelöst. Gleichzeitig erhält das Opfer einen Warnhinweis.

© dpa
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