Die Polizei hat einen mutmaßlichen Rädelsführer der gewalttätigen linksextremen Szene in Thüringen festgenommen. Er werde der Leipziger Gruppe um die bereits verurteilte Studentin Lina E. zugerechnet, bestätigten Sicherheitskreise. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung berichtet. Der Mann gilt als Kopf der Gruppe um Lina E. Bei der Festnahme handelt es sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht um einen Zufallstreffer. Vielmehr waren ihm Fahnder schon eine Weile auf der Spur.
Nach dem Mann war bereits öffentlich gefahndet worden. Er gilt nach Angaben des Generalbundesanwalts und des LKA Sachsen als dringend verdächtig, sich als Mitglied einer kriminellen Vereinigung an mehreren politisch motivierten körperlichen Übergriffen beteiligt zu haben. Die Opfer erlitten den Angaben nach zum Teil erhebliche Verletzungen.
Haftbefehl seit 2021
Der Haftbefehl gegen den Mann, der spätestens seit Sommer 2020 untergetaucht ist, datiert vom 26. März 2021. Die Ermittler waren nach früheren Angaben des sächsischen Landeskriminalamtes «ziemlich sicher», dass er auch an Attacken auf mutmaßliche Anhänger der rechtsextremen Szene in Ungarns Hauptstadt Budapest im Februar 2023 beteiligt war.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte Lina E. im Mai 2023 wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Trotzdem kam sie nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft zunächst frei. Der Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig ist.
Für ihre drei Mitangeklagten verhängte die Staatsschutzkammer des OLG Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und drei Jahren und drei Monaten. Der Generalbundesanwalt warf ihnen vor, zwischen 2018 und 2020 tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach brutal zusammengeschlagen zu haben. In dem Prozess fiel immer wieder auch der Name des jetzt gefassten Tatverdächtigen.
Redaktionshinweis: In einer früheren Version war bei der Fahhnung von der Generalbundesanwaltschaft die Rede. Richtig muss es jedoch heißen: Generalbundesanwalt.