Wegen fehlender Zuständigkeit hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Planung der Bezirksregierung Düsseldorf für einen Straßenausbau aufgehoben. Das betrifft den Planfeststellungsbeschluss für die sogenannte Südumgebung Wuppertal. Hier soll die Landstraße 419 vierspurig ausgebaut werden, um die Autobahnen 46 (Düsseldorf-Wuppertal) und 1 (Köln-Bremen) zu verbinden. Der Beschluss sei rechtswidrig, weil die Bezirksregierung nicht zuständig sei, teilte das OVG nun mit. Das Vorhaben sei als Bundesstraße einzustufen, nicht als Landesstraße.
«Nach dem Planfeststellungsbeschluss soll die L419 ausdrücklich nach ihrem Ausbau dem weiträumigen Verkehr im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes dienen», sagt das OVG in der Entscheidungsbegründung. Dabei komme es nicht auf die einzelnen Bauabschnitte an, sondern auf die Gesamtplanung. Da es sich um einen grundlegenden Planungsfehler handelt, hat der Senat den Planfeststellungsbeschluss insgesamt aufgehoben. Soll die Verbindung zwischen A46 und A1 weiterhin ausgebaut werden, müsste jetzt der Bund die Planung übernehmen.
Geklagt hatten ein Umweltverband und eine vom Ausbau betroffene Grundstückseigentümerin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG hat keine Revision zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.