Streik: Müssen Beschäftigte sich bei der Arbeit abmelden?
Streik: Müssen Beschäftigte sich bei der Arbeit abmelden?
Wer sich an einem Warnstreik der Gewerkschaft beteiligt, meldet sich nicht unbedingt beim Arbeitgeber ab. Darf der das als unentschuldigtes Fehlen werten und eine Abmahnung ausstellen?
© dpa