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Skandalspiel in Berlin: Zwei weitere Clubs gehen in Berufung

Union Berlin hat Berufung eingelegt gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, das Spiel gegen Bochum 0:2 zu werten. Mit Kiel und St. Pauli folgen zwei Vereine, die tabellarisch betroffen wären.
1. FC Union Berlin - VfL Bochum
Ein Feuerzeug war der Auslöser © Andreas Gora/dpa

Auch die Fußball-Bundesligisten Holstein Kiel und FC St. Pauli sind gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts im Skandalspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum in Berufung gegangen. Dies teilte der Deutsche Fußball-Bund auf dpa-Anfrage mit. Die beiden Clubs schlossen sich damit den Berlinern an, die vor dem DFB-Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts anfechten. Dieses hatte das ursprünglich 1:1 ausgegangene Spiel am 14. Dezember 2024 mit 2:0 für Bochum gewertet. 

Auswirkungen auf Abstiegskampf

Kiel und St. Pauli wären im Abstiegskampf indirekt betroffen, bekäme der Tabellenletzte Bochum statt des einen Punkts aus dem Union-Spiel alle drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen. Dieses Urteil hatte das DFB-Sportgericht am 9. Januar gefällt. Es sah Bochum geschwächt, nachdem der Torwart Patrick Drewes in der Nachspielzeit von einem Feuerzeug aus dem Berliner Fanblock am Kopf getroffen worden war sowie ausgewechselt und vom Feldspieler Philipp Hofmann ersetzt werden musste, da das Wechselkontingent des VfL erschöpft war.

Holstein Kiel und der FC St. Pauli waren an dem Verfahren bislang nicht beteiligt. Der DFB teilte mit, die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sehe in dem Paragrafen 26.2 eine solche Möglichkeit vor, unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein «unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen».

Verhandlung im Februar möglich

Ob das Berufungsverfahren mündlich oder schriftlich abgehalten wird, entscheidet das DFB-Bundesgericht. Zur Verhandlung könnte es im Laufe des Februars kommen. Innerhalb des DFB ist das Bundesgericht die letzte Instanz. Eine darüber hinaus gehende Berufung wäre vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften möglich.

© dpa
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