Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

FC-Coach Struber: Keine klare Aussage zur Torwartfrage

Die Äußerungen von Kölns Trainer Struber nach dem Pokalsieg gegen Kiel geben Anlass zu Spekulationen in der Torwartfrage.
1. FC Köln - Holstein Kiel
1. FC Köln - Holstein Kiel

Laut Trainer Gerhard Struber ist noch unklar, ob die bisherige Nummer eins des 1. FC Köln, Jonas Urbig, in der zweiten Liga wieder ins Tor zurückkehrt. Nach zwei bitteren Niederlagen in der Liga zuletzt in Darmstadt (1:5) und gegen Paderborn (1:2) hatte Struber im Pokal gegen den Erstligisten Holstein Kiel (3:0) auf den vorherigen Stammkeeper Marvin Schwäbe gesetzt. 

«Ich habe ihn gut gesehen», sagte Struber zur Leistung des 29 Jahre alten Schwäbe. «Wir sehen, wie sich die Situation jetzt entwickelt», meinte der FC-Coach weiter. Konkreten Fragen, wer am Samstagabend bei Hertha BSC im Tor stehen werde, wich der Österreicher aus.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Joko und Klaas
Tv & kino
Joko und Klaas beginnen 2025 mit einer Neujahrsgala
Dschungelcamp 2025: Offizielles Startdatum, neue Sendezeit und Gerüchte zu 8 Kandidat:innen in der Übersicht
Tv & kino
Dschungelcamp 2025: Offizielles Startdatum, neue Sendezeit und Gerüchte zu 8 Kandidat:innen in der Übersicht
Prominent getrennt: In Staffel 4 ziehen diese acht Paare in die Villa der Verflossenen ein
Tv & kino
Prominent getrennt: In Staffel 4 ziehen diese acht Paare in die Villa der Verflossenen ein
Autoradio
Internet news & surftipps
Letzte Rettung: Transmitter verbindet Telefon und Autoradio
Computerspielerinnen bei der Gamescom
Internet news & surftipps
Games-Branche wird etwas optimistischer
Kaufberatung: Smartphones für jeden Zweck und Geldbeutel
Handy ratgeber & tests
Kaufberatung: Smartphones für jeden Zweck und Geldbeutel
DOSB-Vorstandsvorsitzender Torsten Burmester
Sport news
Wegen SPD-Kandidatur: DOSB beruft Vorstandschef Burmester ab
Eine Patientin wird von einer Sprechstundenhilfe beraten
Gesundheit
IGeL: Ihre Patientenrechte bei Selbstzahler-Leistungen