Eintracht Frankfurts Arthur Theate bleibt nach seinem Platzverweis gesperrt. Wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main mitteilte, wurde der Einspruch der Hessen verworfen. Theate hatte im Bundesligaspiel am vergangenen Sonntag beim 1. FC Union Berlin eine Gelb-Rote Karte erhalten. Dagegen hatte die Eintracht protestiert. Damit muss der Belgier im Spiel am Samstag (15.30 Uhr/Sky) gegen den VfL Bochum pausieren.
«Die Entscheidung wurde ja bereits am Sonntag getroffen. Darüber haben wir uns genügend aufgeregt. Heute ist es eine Entscheidung ohne Emotionen. Es geht weiter», sagte Coach Dino Toppmöller vor dem DFB-Pokalspiel am Mittwoch (18.00 Uhr/Sky) gegen Borussia Mönchengladbach. Zumindest in diesem Match kann der 43-Jährige auf seinen belgischen Abwehrspieler setzen. Die Sperre gilt nur für die Liga.
Der bereits verwarnte Theate war gegen Union wegen eines Fouls an Andras Schäfer von Schiedsrichter Harm Osmers vom Platz gestellt worden. Die Eintracht hatte moniert, dass der Abwehrspieler zuvor selbst gefoult worden war. Der Einspruch erfolgte daher wegen eines offensichtlichen Irrtums des Referees. Dem ist das Sportgericht nicht gefolgt.
Handelt sich um Tatsachenentscheidung, keine Fehlbewertung zu erkennen
«Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist. Anders wäre es nur bei einem offensichtlichen Irrtum, also bei einer ohne jeden Zweifel unrichtigen Entscheidung», sagte der Sportgerichtsvorsitzende Stephan Oberholz. Dies sei, anders als im Fall des Stuttgarter Spielers Karazor, nicht der Fall. «Eine Fehlbewertung ist nicht zu erkennen, jedenfalls aber keine solche, die offensichtlich ist und die Bindungswirkung der Tatsachenentscheidung durchbrechen könnte», sagte Oberholz.
Ein offensichtlicher Irrtum würde nur vorliegen, wenn es zu einer Spielerverwechslung gekommen wäre oder es keinen Kontakt gegeben hätte. Dies hätte für jedermann sichtbar sein müssen. «Dieses war hier aber nach den Angaben von Schiedsrichter Osmers und nach Ansicht der Fernsehaufnahmen nicht der Fall», sagte Oberholz. Gegen diese Entscheidung können die Hessen binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen.