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Fan-Organisationen: «Freifahrtschein für Polizeiapparat»

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand stößt bei Fan-Organisationen auf massive Kritik.
Fans und Polizei
Bundesverfassungsgericht zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen
Bundesverfassungsgericht zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen

Zwei Fan-Organisationen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an den Polizeikosten für Hochrisikospiele massiv kritisiert. Die DFL war mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen gescheitert. 

«Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat», sagte Linda Röttig, Mitglied im Vorstand des Dachverbands der Fanhilfen, in einer Stellungnahme. Die Organisation «Unsere Kurve» teilte mit, sie nehme das Urteil «fassungslos zur Kenntnis».

«Unsere Kurve»: Deutscher Profifußball leistet über Steuern Beitrag 

«Unsere Kurve» verwies darauf, dass die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und Ordnung eine Kernaufgabe des Staates sei. «Gemäß des Steuerstaatsprinzips hat diese Gewährleistung aus Steuermitteln zu erfolgen. Und hier leistet der deutsche Profifußball bereits seinen Beitrag – zuletzt in Höhe von ca. 1,6 Milliarden Euro pro Jahr.» 

Das Urteil müsse fair und gleich auf alle öffentlichen Großveranstaltungen angewendet werden, sagte Sprecher Thomas Kessen. «Wir erwarten nun vom Freistaat Bremen jährliche Rechnungen an die Veranstalter des Bremer Freimarkts. Auch das Münchner Oktoberfest, der Kölner Karneval und die Silvesterpartys am Brandenburger Tor müssen den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden.» Ob dies die Gesellschaft wolle, dürfe bezweifelt werden – «und ebenso zweifelhaft ist das heutige Urteil».

Vereine sollen bei Gebührenbescheiden vor Gericht gehen

Röttig forderte die Vereine auf, als Konsequenz aus dem Urteil «jeden einzelnen Gebührenbescheid vor den Verwaltungsgerichten zu beklagen». Nur so könne die Grundlage für den Kräfteeinsatz der Polizei überprüft und somit die Richtigkeit der Rechnungssumme bewertet werden.

© dpa
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