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Wegen App-Werbung: Verbraucherschützer klagen gegen Rewe

Supermarktkunden erhalten Extra-Rabatte, wenn sie die App der Händler nutzen - auch bei Rewe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht es jedoch kritisch, wie das Unternehmen dabei vorgeht.
Verbraucherschützer klagen gegen Rewe
Viele Handelsketten ködern die Kunden in ihren Apps mit zusätzlichen Rabatten. © Georg Hilgemann/dpa

Wegen der Rabatt-Werbung in der Rewe-App hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg juristische Schritte gegen die Supermarktkette eingeleitet. Vor dem Landgericht Köln sei eine Klage eingereicht worden, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt, der Deutschen Presse-Agentur. 

In konkreten Fall ging es unter anderem um Werbung für Weintrauben und Sekt. Nutzer der Rewe-App können sich beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonus-Coupon sichern, den sie bei künftigen Einkäufen einlösen dürfen. Die Verbraucherschützer stören sich jedoch an der Art und Weise, wie dies für Kundinnen und Kunden dargestellt wird. So wird neben den entsprechenden Artikeln in der Rewe-App der als Eurobetrag angegebene Bonus angezeigt - nicht jedoch der Preis für das Produkt, das man für den Coupon kaufen muss. 

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«Wir sind der Meinung, dass der Anbieter hier Informationen vorenthält, die der Verbraucher benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen. Um den Preis zu erfahren, muss der Verbraucher den Markt aufsuchen», so Bernhardt. Kunden müssten aber schon vorher alle relevanten Informationen vorliegen. Rewe wird aufgefordert, es zu unterlassen, in dieser Weise zu werben. Das Unternehmen erklärte auf Nachfrage: «Wir bitten um Verständnis, dass wir uns nicht zu einem laufenden Verfahren öffentlich im Vorfeld äußern.»

Auch Lidl und Penny am Pranger

Bereits im Januar war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Discounter Lidl und Penny vorgegangen. Moniert wurde dabei, dass in der Werbung von Produkten lediglich Preise für App-Nutzer aufgeführt waren. Nicht angegeben wurden hingegen Preise für normale Supermarktkunden, die keine App nutzen. Die Verbraucherschützer sahen darin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. 

Die Händler erhalten dafür - im besten Fall - treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was die Käufer wollen. Sie können besser auf deren individuellen Vorlieben eingehen und in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.

© dpa
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