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Urteil im Klimaschutzprozess gegen Shell erwartet

Vor gut drei Jahren verpflichtet ein Gericht in Den Haag den Energiekonzern Shell, seine CO2-Emissionen drastisch zu senken. Shell wehrt sich dagegen. Das Berufungsurteil kann große Folgen haben.
Klimaproteste in Den Haag
Wird das Klimaschutz-Urteil gegen Shell in zweiter Instanz bestätigt? (Archivbild) © Peter Dejong/AP/dpa

    Mit Spannung wird in Den Haag im spektakulären Klimaschutzprozess gegen den Energiekonzern Shell die Entscheidung der Berufungsrichter erwartet. Das Urteil kann weitreichende Konsequenzen auch für andere Unternehmen haben. Worum geht es? Ein Überblick: 

Worum geht es in dem Prozess? 

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2018 hatte die niederländische Umweltschutzorganisation Milieudefensie Shell verklagt. Der Öl- und Erdgaskonzern war damals noch zum Teil ein niederländisches Unternehmen, nun ist es nur noch britisch. Die Kläger machen den Konzern verantwortlich für Klimaschäden durch den Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2. Auch Shell müsse sich an die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens halten. 

Was entschieden die Richter in erster Instanz? 

In erster Instanz gaben die Richter 2021 den Klägern recht. Shell muss danach seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um netto 45 Prozent senken im Vergleich zu 2019 und «seinen Beitrag leisten im Kampf gegen gefährlichen Klimawandel». Und die Verpflichtung gilt nach dem Urteil nicht nur für die eigenen Unternehmen, sondern auch für Zulieferer und Endabnehmer. Noch nie zuvor war ein Konzern von einem Richter zu derart drastischen Klimaschutzmaßnahmen gezwungen worden. 

Welche Argumente haben die Klimaschützer? 

«Shell ist einer der größten Klimaverschmutzer», sagt der Direktor von Milieudefensie, Donald Pols. Nur China, die USA, Russland und Indien würden mehr CO2 ausstoßen. Der Klimawandel aber bringe Menschenleben in Gefahr und damit auch Menschenrechte. Die Kläger stehen auf dem Standpunkt, dass die Verpflichtungen, die die Staaten im Pariser Klimaabkommen eingegangen sind, auch für Unternehmen gelten. «Die Straflosigkeit der großen multinationalen Unternehmen muss enden», sagt Pols. 

Was sagt Shell? 

Der britische Energiekonzern ist der Ansicht, dass es im Pariser Klimaabkommen keine Verpflichtung für Unternehmen gibt, Schadstoffe zu reduzieren. Nicht Gerichte, sondern Regierungen müssten das anordnen. Außerdem könne man ein Unternehmen rechtlich nicht für den CO2-Ausstoß seiner Kunden verantwortlich machen. Verbraucher entschieden schließlich selbst, welche Energie sie nutzten und wie viel. 

Shell hält auch die Vorstellung für naiv, dass eine Verurteilung von Shell dem Klima helfen werde. Wenn Shell nicht mehr Öl oder Gas liefere, dann würde ein anderes Energieunternehmen in die Lücke springen, oder Autofahrer an anderen Tankstellen tanken. 

Welche Folgen befürchtet Shell bei einer Verurteilung? 

Für Shell könnte das wirtschaftliche Konsequenzen haben, wenn es weniger Öl und Gas produzieren oder Tankstellen schließen müsste. Shell warnt vor negativen Folgen auch für andere Unternehmen. Zum Beispiel sei die Fluggesellschaft KLM abhängig vom Kerosin. Flugzeuge müssten am Boden bleiben, sagt Shell. 

Was für Folgen erhoffen sich die Umweltschützer? 

Die Kläger erwarten einen positiven Effekt auf andere Verfahren. Weltweit gibt es nämlich bereits ähnliche Klagen von Umweltschützern. In den Niederlanden strengte etwa Milieudefensie ein Verfahren gegen die Großbank ING an. Und die Organisation hofft auch, dass ein Urteil konkreter macht, welche Anforderungen an Unternehmen beim Klimaschutz gestellt werden können. 

Wie geht es nach dem Urteil weiter? 

Verliert Shell, wäre das ein großer Sieg für die Klimaschutzbewegung und ein Ansporn für Unternehmen, nun ernst zu machen mit der Energiewende. Gewinnt Shell, wäre das eine große Niederlage für die Klimaschützer und könnten Konzerne es als Bestätigung sehen, dass die Welt eben doch nicht ohne fossile Brennstoffe auskommt. Beide Seiten werden bei einer Niederlage für sie in die Revision gehen, zur höchsten Instanz in den Niederlanden. Dieses Verfahren ist ziemlich sicher noch nicht am Endpunkt angelangt.

© dpa ⁄ Annette Birschel, dpa
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