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Prozess gegen Cum-Ex-Aufklärer in Zürich eingestellt

In Deutschland gefeiert, in der Schweiz verfolgt: Der Stuttgarter Anwalt Seith und Cum-Ex-Whistleblower stand wieder in Zürich vor Gericht - allerdings dieses Mal mit überraschendem Ausgang.
Cum-Ex-Aufklärer Seith in Zürich erneut vor Gericht
Cum-Ex-Aufklärer Seith in Zürich erneut vor Gericht

Der Schweizer Prozess gegen den als Cum-Ex-Whistleblower gefeierten Stuttgarter Anwalt Eckart Seith ist überraschend zu Ende. Das Obergericht in Zürich hat das Verfahren unter anderem wegen Wirtschaftsspionage eingestellt. Der zuerst ermittelnde Staatsanwalt sei nicht unvoreingenommen gewesen, sagte der Richter. 

«Es ist eine Befreiung», sagte Seith anschließend der Deutschen Presse-Agentur. «Mir hätte natürlich ein Freispruch noch besser gefallen.» Seiths Anwalt forderte eine sechsstellige Entschädigungssumme für Verdienstausfall, Anwalts- und Gutachterkosten. Darüber entscheidet das Gericht später. 

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt könnte den Fall nach Vorliegen der schriftlichen Begründung im Frühjahr an die nächste Instanz weiterziehen. 

Seith hatte mit seinen Recherchen die Cum-Ex-Ermittlungen um Milliardenbetrug gegen den deutschen Staat und andere Länder vor gut zehn Jahren ins Rollen gebracht. Er hatte dies für einen Mandanten, der geschädigt worden war, mit internen Schweizer Bankdokumenten nachgewiesen und die Schweizer Behörden auf die illegalen Machenschaften hingewiesen. 

Wirtschaftlicher Nachrichtendienst

Die Schweizer Ankläger ermittelten aber nicht gegen die Bank J. Safra Sarasin, die in Deutschland wegen der betrügerischen Geschäfte zu Schadenersatz verurteilt worden ist, sondern gegen Seith. 

Sie warf ihm vor, durch die Übermittlung der Schweizer Dokumente an deutsche Gerichte wirtschaftlichen Nachrichtendienst betrieben zu haben und andere zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet zu haben. Sie verlangte eine mehrjährige Haftstrafe. Mit Seith waren zwei deutsche ehemalige Mitarbeiter der Bank angeklagt. 

Das Bezirksgericht Zürich hatte Seith 2019 zunächst von allen schweren Vorwürfen freigesprochen, aber der Fall ging in die Berufung und danach durch mehrere Instanzen. 

Die frühere Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker, die maßgeblich Cum-Ex-Ermittlungen geführt hat, begrüßte das Urteil. Sie ist heute Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende. «Nach einer langen Auseinandersetzung hat heute die Vernunft gesiegt», teilte sie mit. «Ohne (Seith) wären viele Ermittlungen nicht möglich gewesen, wären viele Täter nie verurteilt worden. Dass er dafür angeklagt wurde, ist bitter – dass er am Ende nicht bestraft wird, ist eine Riesenerleichterung», teilte sie mit.

© dpa
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