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McDonald's, Burger King und Co stimmen Tariferhöhung zu

Die Arbeitgeber in der Systemgastronomie haben eine zunächst nur unter Vorbehalt erzielte Einigung unterzeichnet. Für die Beschäftigten bedeutet das schon im März mehr Geld.
Tarifkonflikt in der Systemgastronomie
In der Systemgastronomie gibt es eine Einigung auf deutliche Lohnerhöhungen. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

Die Beschäftigten von McDonald's, Burger King und Co. bekommen schon bei der nächsten Lohnabrechnung deutlich mehr Geld. Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) hat nach gut eintägiger Bedenkzeit einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft NGG unterzeichnet, der in den Morgenstunden des Mittwochs zunächst nur unter Vorbehalt unterzeichnet worden war, wie beide Seiten mitteilten. Er beinhaltet laut NGG Lohnsteigerungen von 9,8 bis 18,73 Prozent. Die Gewerkschaft hatte bereits am Mittwoch zugestimmt. 

Vorausgegangen waren seit vergangenem Sommer fünf Verhandlungsrunden ohne Ergebnis und zahlreiche Warnstreiks. NGG-Verhandlungsführer Mark Baumeister hatte die Einigung einen Schritt in die richtige Richtung raus aus dem Niedriglohnbereich nach einer monatelangen Hängepartie genannt. BDS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert, sprach von einem «fairen und zukunftsorientierten Tarifvertrag», der «sowohl die Bedürfnisse der Beschäftigten als auch die derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Herausforderungen der Arbeitgeber und der gesamten Branche» berücksichtige. Er sorge «für Planungssicherheit für mehr als 120.000 Beschäftigte und über 830 Mitgliedsunternehmen». Dazu gehören unter anderem McDonald’s, Burger King, Starbucks, PizzaHut, Autogrill oder Nordsee.

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In den untersten drei Tarifgruppen, die derzeit alle einen Stundenlohn von 13,02 Euro erhalten, steigen die Stundenlöhne - sofern der Tarifvertrag wirklich zustande kommt - in drei Schritten auf 14,30 bis 15 Euro ab dem 1. Oktober 2026. Fachkräfte der Tarifgruppe 5 sollen erstmals auf mehr als 3000 Euro pro Monat kommen. Der erste Schritt der Lohnerhöhungen soll rückwirkend zum 1. März 2025 gelten.

© dpa
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