Die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen kommt bei den Städten und Gemeinden in Deutschland gut voran. Mehr als ein Drittel der Kommunen beschäftige sich bereits konkret mit der Wärmeplanung, teilte das Kompetenzzentrum Wärmewende in Halle (Saale) mit. Darunter seien alle großen Kommunen. Die noch nicht aktiven Kommunen könnten dabei von den Erfahrungen der Vorreiterkommunen lernen, erklärte eine Sprecherin des Zentrums.
Besonders weit vorangeschritten ist die Erstellung der Wärmepläne in Baden-Württemberg. Hier haben nach Daten des KWW sogar bereits 13 Prozent der Kommunen die Erstellung der Wärmepläne abgeschlossen. Von den 160 Kommunen bundesweit, die die Wärmeplanung abgeschlossen haben, kommen 148 aus dem Südwesten. Mit der Wärmeplanung begonnen haben demnach 3.652 von bundesweit 10.754 Kommunen (34 Prozent). Hier seien besonders in Nordrhein-Westfalen (72 Prozent), das Saarland (64 Prozent), Rheinland-Pfalz (52 Prozent), Niedersachsen (47 Prozent) und Sachsen-Anhalt (43 Prozent) schon viele Kommunen im Prozess. Selten angefangen haben dagegen Kommunen in Thüringen (elf Prozent), Sachsen und Bayern (jeweils 18 Prozent).
Kritik von Kommunen wegen fehlender Landesgesetze
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Sie verpflichtet Kommunen, Wärmepläne zu erstellen, die festlegen, welche Technologien und Energieträger für die jeweilige Region geeignet sind. Diese Pläne sollen Investitions- und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer, Unternehmen und Kommunen schaffen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit.
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine wichtige Rolle auch vor dem Hintergrund des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes, oft als Heizungsgesetz bezeichnet. Es sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss - die Regelungen greifen aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen, abhängig von den Fristen der kommunalen Wärmeplanung. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also zum Beispiel eine Wärmepumpe. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann.
Kritik gibt es von einigen Kommunen, etwa aus Sachsen-Anhalt, weil noch nicht alle Landesregierungen gesetzliche Regelungen zur Wärmeplanung erlassen haben. Die fehlende gesetzliche Grundlage erschwere das Handeln der Kommunen und mache die Datenerhebung aufwendig.