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Höhere Preise für Neukunden - Gasanbieter vor Gericht

Während der Energiekrise kündigten zahlreiche Versorger die Strom- und Gasverträge ihrer Kunden. Diese landeten bei den Grundversorgern, die für die Neukunden oft höhere Tarife verlangten. Zurecht?
Gasheizung - Gaszähler
Während der Energiekrise landeten viele Verbraucher plötzlich zu hohen Tarifen als in der Grundversorgung. (Archivbild) © Bernd Weißbrod/dpa

Für zahlreiche Betroffene höherer Preise in der Gas-Grundversorgung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt. Der Energiekonzern Gasag hatte während der Energiekrise im Dezember 2021 für Neukunden deutlich höhere Preise verlangt als für Bestandskunden. Der vzbv sieht darin eine Diskriminierung. 

Vor dem Berliner Kammergericht hat der Verband eine Musterfeststellungsklage eingereicht, der sich bis wenige Tage vor Verhandlungsbeginn rund 500 Betroffene angeschlossen hatten. Ob das Gericht noch am ersten Verhandlungstag eine Entscheidung fällt, blieb zunächst offen.

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Zahlreiche Discounter kündigten Lieferverträge

Gasag verteidigte die unterschiedliche Behandlung von Neu- und Bestandskunden mit Verweis darauf, dass auch die Versorger zu Beginn der Energiekrise deutliche höhere Preise für das Gas bezahlen mussten. In der Folge kündigten damals zahlreiche Energiediscounter die Verträge ihrer Kundinnen und Kunden, die daraufhin automatisch in die Grundversorgung von Unternehmen wie Gasag rutschten. 

«Um die Versorgung dieser Neukunden während der Gaspreiskrise ab Ende 2021 sicherzustellen, wurde die kurzfristige Beschaffung von zusätzlichen Gasmengen auf dem damalig hohen Preisniveau erforderlich», teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Für Bestandskunden sei das hingegen nicht notwendig gewesen, da für sie die benötigten Gasmengen bereits zu niedrigeren Preisen gesichert waren.

Mit ihrem Vorgehen habe die Gasag «ein Zweiklassensystem erschaffen, das unseres Erachtens unzulässig ist», teilte hingegen vzbv-Referent Hennig Fischer mit. In der Folge hätten Neukunden und -kundinnen für dieselbe Leistung Hunderte Euro zusätzlich bezahlt.

© dpa
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