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Grünen-Kritik an Scholz' Aussage zu Lieferkettengesetz

Bundeskanzler Olaf Scholz stellt das deutsche Lieferkettengesetz beim Arbeitgebertag infrage. Ein Koalitionspartner reagiert mit deutlicher Kritik.
Katharina Dröge
Die Fraktionsvorsitzende hält ein Ende des Lieferkettengesetzes für einen Fehler. (Archivbild) © Carla Benkoe/dpa

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge hält ein mögliches Ende des deutschen Lieferkettengesetzes für einen «großen Fehler». Die Ampel-Koalition habe im Zuge ihrer «Wachstumsinitiative» zwar festgelegt, «Erleichterungen bei den Berichtspflichten im nationalen Recht» zu ermöglichen. Eine komplette Aussetzung sei allerdings nicht vereinbart gewesen. 

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte der Wirtschaft am Dienstag beim Arbeitgebertag in Berlin Entlastung von Bürokratie zugesagt. «Das haben wir ja gesagt, das kommt weg», sagte der SPD-Politiker dabei zum Lieferkettengesetz. Scholz bezog sich damit auf das deutsche Lieferkettengesetz, das an bevorstehende neue EU-Regelungen angepasst werden soll.

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Dröge: Keine unmenschlichen Geschäfte ermöglichen

Dröge sagte, das Gesetz in Frage zu stellen bedeute, «den vielen Unternehmen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Rücken zu fallen, die seit vielen Jahren für eine verantwortungsvolle Wirtschaft werben». Geschäftsmodelle, die «auf Ausbeutung, schlechten Arbeitsbedingungen und der Verletzung von Menschenrechten basieren», dürfe man nicht ermöglichen, so die Grünen-Fraktionsvorsitzende.

Das europäische Lieferkettengesetz wurde vor Kurzem verabschiedet. Die EU-Staaten haben nun gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Es soll Menschenrechte weltweit stärken. Unternehmen müssen umfangreiche Berichte erstatten und sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.

Die Bundesregierung hatte in ihrer «Wachstumsinitiative» angekündigt, bei der Umsetzung von Sorgfalts- und Berichtspflichten unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden.

© dpa
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