Im Cum-Ex-Steuerskandal müssen vier ehemalige Manager der Maple Bank nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs insgesamt rund 20 Millionen Euro aus Taterträgen zurückzahlen. Deutschlands oberstes Strafgericht ordnete damit fast doppelt so hohe Zahlungen an als in einem früheren Urteil das Landgericht Frankfurt.
Das Landgericht hatte im November 2022 lange Haftstrafen gegen drei frühere Maple-Banker sowie eine Bewährungsstrafe verhängt, darunter gegen den früheren Deutschland-Chef des inzwischen insolventen Instituts. In Summe wurde zudem die Einziehung von Taterträgen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro aus dem Vermögen der Banker angeordnet.
Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine andere Berechnung der Taterträge und legte Revision am BGH ein - und bekam nun Recht. Eine BGH-Sprecherin bestätigte das Urteil, zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Der BGH entschied, dass alle Taterträge brutto einzuziehen sind, also bereits gezahlte Einkommensteuern nicht abgezogen werden können. Bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent verdoppeln sich damit die einzuziehenden Taterträge fast, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erklärte.
Weitreichende Folgen - mehr als 1.700 Cum-Ex-Beschuldigte
Die Entscheidung der BGH-Richter hat nicht nur Folgen für den Fall der Maple Bank, die laut der Anklagebehörde mit illegalen Cum-Ex-Aktiendeals einen Steuerschaden von gut 388 Millionen Euro verursacht hatte. Das Urteil aus Karlsruhe habe auch große Bedeutung für weitere Cum-Ex-Verfahren, da nun eine höhere Einziehung von Taterträgen möglich sei, so die Generalstaatsanwaltschaft.
Aktuell wird demnach alleine bei der Frankfurter Anklagebehörde in 13 Verfahrenskomplexen mit 60 Beschuldigten ermittelt. Bisher wurden am Landgericht Frankfurt und Wiesbaden zehn Angeklagte verurteilt, darunter der Steueranwalt Hanno Berger und ein früherer Spitzenjurist der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Als führend bei Cum-Ex-Verfahren gilt die Staatsanwaltschaft Köln. Dem Verein Bürgerbewegung Finanzwende zufolge wird im Cum-Ex-Skandal gegen mehr als 1.700 Beschuldigte ermittelt.
Mit Cum-Ex-Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag prellten Banken und Investoren den deutschen Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro. Sie veranstalteten mit den Geschäften ein Verwirrspiel, am Ende erstatteten Finanzämter nicht gezahlte Steuern. 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen. 2021 entschied der BGH, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.