Mängel nach Immobilienkauf: Nur selten haftet der Verkäufer
Mängel nach Immobilienkauf: Nur selten haftet der Verkäufer
Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, sollte bei der Besichtigung grundsätzlich genau hinschauen - und nachfragen. Für später entdeckte Mängel können Käufer meist niemanden mehr haftbar machen.
© dpa