Mängel nach Immobilienkauf: Nur selten haftet der Verkäufer

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Mängel nach Immobilienkauf: Nur selten haftet der Verkäufer


Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, sollte bei der Besichtigung grundsätzlich genau hinschauen - und nachfragen. Für später entdeckte Mängel können Käufer meist niemanden mehr haftbar machen.
© dpa