• Home
  • Ratgeber
  • Wohnen
  • Alt, krank, schwanger?: Eigenbedarf: In welchen Härtefällen Mieter bleiben dürfen

Eigenbedarf: In welchen Härtefällen Mieter bleiben dürfen


Möchte der Vermieter selbst in seine vermietete Wohnung einziehen, kann er eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Ist es den Mietern aber nicht zumutbar umzuziehen, können sie sich wehren.
© dpa