Zählt Umziehen und Duschen im Betrieb zur Arbeitszeit?

Zählt Umziehen und Duschen im Betrieb zur Arbeitszeit?


Arbeitskleidung ablegen, duschen, die eigenen Klamotten anziehen: Das kann schon mal eine Zeit lang dauern. Bei der Frage, ob das als Arbeitszeit bezahlt werden muss, kommt es auf die Details an.
© dpa