Waisenrente: Auch in Übergangszeiten besteht Anspruch
Waisenrente: Auch in Übergangszeiten besteht Anspruch
Ein volljähriges Waisenkind kann weiterhin Anspruch auf Waisenrente haben. Das gilt sogar für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsstationen - zumindest unter gewissen Umständen.
© dpa