Waisenrente: Auch in Übergangszeiten besteht Anspruch

Waisenrente: Auch in Übergangszeiten besteht Anspruch


Ein volljähriges Waisenkind kann weiterhin Anspruch auf Waisenrente haben. Das gilt sogar für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsstationen - zumindest unter gewissen Umständen.
© dpa