Pflichtteilsentzug: Straftat oder Mordversuch Voraussetzung
Pflichtteilsentzug: Straftat oder Mordversuch Voraussetzung
Haben Sie undankbare oder lieblose Nachfahren? Dann berechtigt Sie das noch nicht, diese vom Erbe auszuschließen. Denn dafür sind deutlich gröbere Vergehen notwendig.
© dpa