Pflege im Ausland: Erbschein bleibt Sache deutscher Gerichte

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Pflege im Ausland: Erbschein bleibt Sache deutscher Gerichte


Wer Angehörige im Ausland pflegen lässt, muss damit rechnen, dass nach deren Tod ausländische Nachlassgerichte für Erbangelegenheiten zuständig sind. Das trifft aber nicht immer zu.
© dpa