Pflege im Ausland: Erbschein bleibt Sache deutscher Gerichte
Pflege im Ausland: Erbschein bleibt Sache deutscher Gerichte
Wer Angehörige im Ausland pflegen lässt, muss damit rechnen, dass nach deren Tod ausländische Nachlassgerichte für Erbangelegenheiten zuständig sind. Das trifft aber nicht immer zu.
© dpa