Nachlassakten einsehen? Nur mit berechtigtem Interesse
Nachlassakten einsehen? Nur mit berechtigtem Interesse
Ein Angehöriger ist verstorben? Die bloße Verwandtschaft legitimiert Sie dann nicht automatisch, Nachlassakten einzusehen. Dafür braucht es sehr viel bessere Gründe. Welche das sind.
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