Nachlassakten einsehen? Nur mit berechtigtem Interesse

Nachlassakten einsehen? Nur mit berechtigtem Interesse


Ein Angehöriger ist verstorben? Die bloße Verwandtschaft legitimiert Sie dann nicht automatisch, Nachlassakten einzusehen. Dafür braucht es sehr viel bessere Gründe. Welche das sind.
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