Mutterschutz nach Fehlgeburt: Anrechnung für Rente möglich

Mutterschutz nach Fehlgeburt: Anrechnung für Rente möglich


Frauen können nach einer Fehlgeburt selbst entscheiden, ob sie Mutterschutz nutzen. Die beitragsfreie Zeit kann sich auf die Rentenberechnung auswirken.
© dpa