Mutterschutz nach Fehlgeburt: Anrechnung für Rente möglich
Mutterschutz nach Fehlgeburt: Anrechnung für Rente möglich
Frauen können nach einer Fehlgeburt selbst entscheiden, ob sie Mutterschutz nutzen. Die beitragsfreie Zeit kann sich auf die Rentenberechnung auswirken.
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