Mündliche Zusage zu bestandener Probezeit schlägt Kündigung
Mündliche Zusage zu bestandener Probezeit schlägt Kündigung
«Natürlich werden Sie übernommen»: Wer das hört, fühlt sich gegen Ende der Probezeit vermutlich sicher. Darf der Arbeitgeber dann doch noch die Kündigung aussprechen? Ein Gericht klärt die Details.
© dpa