Mündliche Zusage zu bestandener Probezeit schlägt Kündigung

Mündliche Zusage zu bestandener Probezeit schlägt Kündigung


«Natürlich werden Sie übernommen»: Wer das hört, fühlt sich gegen Ende der Probezeit vermutlich sicher. Darf der Arbeitgeber dann doch noch die Kündigung aussprechen? Ein Gericht klärt die Details.
© dpa