Kreditabschluss: Versicherung darf nicht mit verkauft werden

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Kreditabschluss: Versicherung darf nicht mit verkauft werden


Schon mal was von einer Restschuldversicherung gehört? Dieses Produkt wird bei Kreditabschlüssen gerne mit angeboten. Seit 2025 gelten dafür besondere Vorgaben, die Verbraucher besser schützen sollen.
© dpa