Im Arbeitskampf: Streikgeld muss nicht versteuert werden

Im Arbeitskampf: Streikgeld muss nicht versteuert werden


Haben Sie schon mal die Arbeit aufgrund eines Streiks niedergelegt? Dann haben Sie als Gewerkschaftsmitglied unter Umständen Anspruch auf Streikgeld. Das muss man dazu wissen.
© dpa