Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig
Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig
Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee.
© dpa