Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

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  • Führt in WGs oft zu Verwirrung: Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig


Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee.
© dpa