Entlastung für Alleinerziehende: Steuervorteil nicht teilbar

Entlastung für Alleinerziehende: Steuervorteil nicht teilbar


Wer sich nach der Trennung von seinem oder seiner Ex die Kinderbetreuung genau paritätisch aufteilt, kann eines trotzdem nicht fair halbieren: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
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