Entlastung für Alleinerziehende: Steuervorteil nicht teilbar
Entlastung für Alleinerziehende: Steuervorteil nicht teilbar
Wer sich nach der Trennung von seinem oder seiner Ex die Kinderbetreuung genau paritätisch aufteilt, kann eines trotzdem nicht fair halbieren: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
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