Chef leicht geschubst: Gericht bestätigt fristlose Kündigung
Chef leicht geschubst: Gericht bestätigt fristlose Kündigung
Gegen Vorgesetzte handgreiflich zu werden, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen - auch wenn es keine erhebliche Gewalteinwirkung gab. Das zeigt eine Gerichtsentscheidung.
© dpa