Bürgergeld: Rückzahlung nur bei grober Fahrlässigkeit nötig

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Bürgergeld: Rückzahlung nur bei grober Fahrlässigkeit nötig


Ein Behördenfehler bei der Berechnung von Sozialleistungen darf nicht prinzipiell zulasten der Empfänger gehen. Erhalten diese zu viel, müssen sie nur unter bestimmten Bedingungen Teile zurückzahlen.
© dpa