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Schuldspruch im Prozess um Schumacher-Erpressung

Im Fall der gescheiterten Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat das Amtsgericht in Wuppertal drei Männer schuldig gesprochen. Zwei hatten gestanden. Es ging um 15 Millionen Euro.
Schuldspruch im Prozess um Schumacher-Erpressung
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Schuldspruch im Prozess um Schumacher-Erpressung
Michael Schumacher

Für die gescheiterte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher hat die Justiz bis zu drei Jahre Haft verhängt. Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte (53) wurde vom Amtsgericht in Wuppertal wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, sein Sohn (30) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter bei der Familie (53) wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Alle Haftbefehle wurden aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt.

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Schumacher-Familie sollte 15 Millionen Euro zahlen

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.

Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten. 

Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für den dritten Angeklagten, einen ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter bei den Schumachers, hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Die Daten seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.

Strafforderungen gingen auseinander

Der Staatsanwalt hatte drei Jahre für den Hauptangeklagten (53) wegen besonders schwerer Erpressung gefordert und vier Monate auf Bewährung für dessen Sohn (30) wegen Beihilfe. Es sei besonders verwerflich, dass der 53-Jährige den tragischen Unfall Michael Schumachers und die Situation der Familie ausgenutzt habe. 

Für den Ex-Sicherheitsmitarbeiter im Haus der Schumachers hatte er ein Jahr auf Bewährung wegen Beihilfe beantragt. Er habe nach seiner Freistellung und dem offenen Zerwürfnis auf Rache gesonnen. 

Der Anwalt der Familie Schumacher forderte für die Nebenklage wie der Staatsanwalt drei Jahre Haft für den Hauptangeklagten, aber ein Jahr für dessen Sohn wegen Beihilfe und sogar vier Jahre Haft für den Ex-Sicherheitsmitarbeiter. Der sei nicht nur Helfer, sondern Mittäter. Er habe den Auftrag gehabt, die privaten Aufnahmen zu digitalisieren. Im Übrigen sei die Familie Schumacher nicht erpressbar. 

Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte zwei Jahre und drei Monate Haft beantragt. Die Begehungsweise sei dilettantisch gewesen und es habe sich aus seiner Sicht nicht um eine schwere, sondern nur um eine einfache Erpressung gehandelt. Er beantragte die Aufhebung des Haftbefehls. 

«Eine sehr, sehr widerliche Sache»

«Es ist eine sehr, sehr widerliche Sache, die ich da gemacht habe. Das wurde mir am zweiten Tag im Gefängnis klar. Ich werde dafür geradestehen», sagte der 53-Jährige, der als Türsteher in Konstanz arbeitete.

Der Verteidiger des 30-jährigen Sohns des Hauptangeklagten hatte eine Geldstrafe angeregt. «Mein Mandant hat sich für den Mist, den er gemacht hat, mehrfach entschuldigt.» Sein Tatbeitrag sei denkbar gering: Er habe für seinen Vater lediglich eine E-Mail-Adresse eingerichtet, ohne sich große Gedanken zu machen. 

«Scheiß gebaut»

Der 53-Jährige aus Wuppertal hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und die Summe von 15 Millionen Euro gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt worden. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Hintermann zu verraten.

Bei seinem Geständnis hatte er den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers belastet: Von ihm habe er die zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial bekommen. Er habe ihm wiederum gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe, die auch bei den Schumachers gearbeitet hatte und der gekündigt worden war. Gegen die Krankenschwester waren während des Prozesses Ermittlungen eingeleitet worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa ⁄ Frank Christiansen, dpa
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