Der Mordfall Valeriia beschäftigt weiter die Justiz. Die Verteidigung des verurteilten 37-Jährigen habe Revision gegen das Urteil vom 31. Januar eingelegt, informierte eine Sprecherin des Landgerichts Chemnitz auf Anfrage. Für die nähere Begründung gebe es eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Urteils. Dann hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
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Besondere Schwere der Schuld
Die Schwurgerichtskammer hatte den Moldauer wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Demnach hat er die Neunjährige am Morgen des 3. Juni 2024 in Döbeln in sein Auto gelockt, ist mit ihr in einen Wald gefahren und hat sie dort in einem Schlammloch erstickt. Er habe das Kind heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet, so die Richter. Er habe Valeriias Mutter - seine Ex-Partnerin - strafen wollen, weil ihn die Trennung tief gekränkt habe. Das Gericht hat zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, sodass eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen ist.
Mit dem Urteil waren die Richter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefolgt, die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.