Mit einer Axt hat ein 28-Jähriger im Vogtland erst seine Mutter, dann Oma und Opa im Schlaf erschlagen. Dafür hat ihn das Landgericht Zwickau nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht sprach ihn des dreifachen Mordes für schuldig. Den Richterspruch nahm der Deutsche stoisch hin. Er hatte dem Gericht das Leben mit Mutter und Großeltern unter einem Dach als große Belastung geschildert. An jenem Morgen des 3. Juni 2024 sei es «wie ein Vulkan» aus ihm herausgebrochen.
Bei seiner Aussage vor Gericht war - ebenso wie bei den Plädoyers von Anklage und Verteidigung - die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Doch Richter Jörg Burmeister gab bei der Urteilsbegründung Einblicke in die Schilderungen des unscheinbar wirkenden jungen Mannes.
«Spielball der Familie» - die Geschichte des Täters
Von klein auf sei er überbehütet aufgewachsen, seine Familie habe stets wie ein Helikopter um ihn geschwebt. Dabei habe es keinerlei Raum gegeben, um eigene Erfahrungen zu sammeln und in schwierigen Situationen Lösungen zu finden. Das habe auch die Tat an sich gezeigt, so Burmeister. Er habe sich versklavt gefühlt, als Spielball der Familie, der für vieles herhalten müsse.
All das sei im Morgengrauen des 3. Juni aus ihm herausgebrochen. Er sei aufgewacht, habe eine Axt aus der Garage geholt und die drei schlafenden Familienmitglieder erschlagen. Laut Rechtsmedizin sind dabei eine Vielzahl Axthiebe auf sie eingeprasselt. Allein an der Leiche der Mutter wurden mindestens 29 Hiebverletzungen gezählt.
Danach hatte der 28-Jährige die Polizei gerufen und sich festnehmen lassen. Vor Gericht habe er erklärt, er sei von einem Gefängnis ins andere umgezogen, sagte Richter Burmeister. Der Haftraum sei seine erste eigene Wohnung.
Richter: Keine verminderte Schuldfähigkeit
All das könne die Bluttat nicht entschuldigen oder rechtfertigen, betonte der Richter. Der Angeklagte habe zwar an einer Persönlichkeitsstörung gelitten, eine verminderte Schuldfähigkeit sah das Gericht aber nicht. Vielmehr habe er ausgenutzt, dass seine schlafenden Opfer arg- und wehrlos waren und sie heimtückisch getötet. Deswegen sei nur eine Verurteilung wegen Mordes samt lebenslanger Freiheitsstrafe infrage gekommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.