Extremwetter: Airline hat Spielraum bei Flugstreichungen

Extremwetter: Airline hat Spielraum bei Flugstreichungen


Nebel im Herbst, Schneestürme im Winter: Das Wetter kann Flugpläne durcheinanderwirbeln. Doch was ist, wenn der abgesagte Flug hätte starten können: Gibt es Entschädigung? Dazu hat der BGH geurteilt.
© dpa