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EU-Staaten setzen Tanker «Eventin» auf Sanktionsliste

Die EU-Staaten haben Maßnahmen gegen den vor Rügen havarierten Tanker «Eventin» beschlossen. Der ist schon seit Wochen von deutschen Behörden festgesetzt - Ausgang weiter unklar.
Öltanker «Eventin» vor Rügen
Die «Eventin» trieb im Januar stundenlang manövrierunfähig in der Ostsee. (Archivbild) © Stefan Sauer/dpa

Die EU-Staaten haben den vor Rügen havarierten Öltanker «Eventin» auf die Liste der Sanktionen gegen Russland gesetzt. Er ist damit eines von mehr als 150 Schiffen der sogenannten Schattenflotte, gegen die Sanktionen gelten. Zuvor hatte die «Ostsee-Zeitung» berichtet.

Mit Schattenflotte sind Schiffe gemeint, die Russland nutzt, um einen westlichen Preisdeckel für russische Ölexporte in Drittstaaten zu umgehen. Diese oft überalterten Tanker sind nicht in der Hand westlicher Reedereien und häufig ohne ausreichenden Versicherungsschutz unterwegs.

«Eventin» soll Teil der berüchtigten russischen Schattenflotte sein

Experten und Umweltschützer warnen vor erheblichen Risiken für die Schifffahrt und die Umwelt, da viele dieser Schiffe technische Mängel aufweisen und teils ohne automatisches Identifikationssystem fahren.

Die «Eventin» soll Teil dieser berüchtigten russischen Schattenflotte sein und trieb im Januar stundenlang manövrierunfähig in der Ostsee - sämtliche Systeme waren ausgefallen. Deutsche Einsatzkräfte sicherten den Tanker und schleppten ihn in ein Gebiet vor Rügen unweit der Stadt Sassnitz. Seitdem liegt er dort.

EU-Dienstleistungen für Schattenflotte verboten

Die Hauptmaschine des Schiffs läuft zwar längst wieder, und der Kapitän hat um Erlaubnis zum Auslaufen gebeten. Deutsche Behörden haben dies allerdings bislang untersagt. Das Schiff ist seit Wochen festgesetzt. Nach Behördenangaben laufen technische und Zollprüfungen. Nach früheren Angaben ging es etwa um die Seetüchtigkeit und die Frage, ob es sich bei den rund 100.000 Tonnen Öl an Bord der «Eventin» um russisches Öl handelt und das Öl-Embargo der EU verletzt wird.

Nach EU-Angaben dürfen die Schiffe auf der Sanktionsliste keine EU-Häfen anlaufen und sind innerhalb der EU von einer Vielzahl von Dienstleistungen ausgeschlossen, etwa von Versicherungsleistungen. Auch die technische Unterstützung oder die Versorgung der Schiffe sind demnach davon betroffen. Was das konkret für die «Eventin» bedeutet, war zunächst unklar.

© dpa
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