Urteil stärkt Sonderkündigungsschutz für Schwangere

Urteil stärkt Sonderkündigungsschutz für Schwangere


Schwangeren darf nicht gekündigt werden. Doch was ist, wenn die Frau erst nach ihrem Rauswurf von der zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Schwangerschaft erfährt und verspätet klagt?
© dpa