Haften Geschäftsführer für Kartellbußgelder? BGH fragt EuGH

Haften Geschäftsführer für Kartellbußgelder? BGH fragt EuGH


Wenn ein Vorstand oder Geschäftsführer Pflichten verletzt, kann das fürs Unternehmen schwere Folgen haben. Aber müssen die Chefs für Kartellbußen selbst einstehen? Der BGH wendet sich nach Luxemburg.
© dpa