Gericht: Fehlender Sex begründet nicht Schuld an Scheidung

Gericht: Fehlender Sex begründet nicht Schuld an Scheidung


Verletzt eine Frau ihre ehelichen Pflichten, weil sie nicht mehr mit ihrem Mann schläft? Ja, sagte ein französisches Gericht. Nun ist allerdings klar: Es machte bei der Bewertung einen Fehler.
© dpa