Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Makler muss zahlen


«Frau Schneider» wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen, «Frau Waseem» nicht. Dabei steckt hinter den Anfragen dieselbe Interessentin. Der Makler schuldet ihr laut höchstem Zivilgericht 3.000 Euro.
© Jacqueline Melcher, dpa