Wann das Ausspähen mit Staatstrojanern verfassungswidrig ist

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Wann das Ausspähen mit Staatstrojanern verfassungswidrig ist


Zur Aufklärung von Straftaten dürfen Ermittler teils verschlüsselte Nachrichten mitlesen und heimlich Handys durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht setzt dafür nun neue Grenzen.
© Jacqueline Melcher und Marco Krefting, dpa