Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten

Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten


Bislang mussten sich Frauen nach einer Fehlgeburt krankschreiben lassen, um sich zu erholen. Aber das hat der Bundestag nun per Gesetz geändert. Ein Überblick.
© dpa