Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten
Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten
Bislang mussten sich Frauen nach einer Fehlgeburt krankschreiben lassen, um sich zu erholen. Aber das hat der Bundestag nun per Gesetz geändert. Ein Überblick.
© dpa